Soweit ich weiß, liegen die Spannungen bei PV-Anlagen / Wechselrichtern unter 1000 V. PV-Betriebsräume mit Batterien und / oder Wechselrichtern fallen dann nicht unter die EltBau-Verordnungen der Länder, sind deswegen also auch keine "elektrischen Betriebsräume" nach diesen Verordnung (zumindest, sofern mit der PV keine sicherheitstechnischen Anlagen versorgt werden, was wohl eher selten der Fall sein dürfte..).
Natürlich könnte man sie trotzdem als elektrische Betriebsräume / Batterieräume bezeichnen und natürlich machen entsprechene bauliche Schutzmaßnahmen Sinn (z. B. in Anlehnung an die Vorgaben der Verordnungen)
- um Verwechslungen zu vermeiden, würde ich die o. g. Bezeichnung jedoch nicht verwenden sondern im Brandschutzkonzept einen eigenen Begriff definieren.
Gruß
Brandwart